Krefeld erkennt Rechtmäßigkeit der CCSP West-Dienstleistung an weiter lesen ...
für Anwohner und Passanten durch Abfallmanagement-Tätigkeiten
weiter lesen ...
Nachsortierung und Verdichtung von Abfällen ist zulässig weiter lesen ...
Entscheidung zur Zulässigkeit der Vor-Ort-Korrektur von Fehlbefüllungen weiter lesen ...
Das Fachblatt Müll und Abfall berichtet über das Thema Abfallmanagement weiter lesen ...
Die Stadt Dortmund und die EDG Entsorgung Dortmund GmbH blockieren die Einführung von Abfallmanagement weiter lesen ...
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Abfallsortierung vor Ort rechtlich nicht zu beanstanden sei. weiter lesen ...
CCSP West GmbH sorgt jetzt auch in Iserlohn für eine Optimierung der Mülltrennung weiter lesen ...
Luftkeimmessungen bei der Müllsortierung | zur Übersicht | Keine Gesundheitsgefahren
Erstellt am: 17.10.2008
mit Urteil vom 11. September 2008 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt, dass die Nachsortierung und Verdichtung von Abfällen durch CCSP West GmbH in Düsseldorf rechtlich zulässig ist.
Nach über dreijähriger Verfahrensdauer wurde somit im Berufungsverfahren die Verbotsverfügung der Stadt Düsseldorf sowie das erstinstanzliche Urteil des VG Düsseldorf gegen unsere Tätigkeit aufgehoben!
Wir können nunmehr davon ausgehen, dass die abfallrechtlichen Aspekte hinsichtlich unseres Dienstleistungsangebotes abschließend geklärt sind und dieses Urteil auch für andere Gebietskörperschaften als bindend angenommen wird.
Urteilsbegründung Download:
Walter-Kolb-Straße 1-3 60594 Frankfurt am Main Tel. 069 - 66 42 90 64